Überbrückungshilfe wird verlängert – Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details stehen fest und werden zeitnah bekannt gegeben.
Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, bspw. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu max. 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.
Weitere Infos hier