Neues Kulturgesetzbuch für NRW

Mit breiter Zustimmung über die Regierungsfraktionen hinaus hat der Landtag am 25. November 2021 das neue Kulturgesetzbuch für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Damit kann es wie geplant zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Mit dem Kulturgesetzbuch sollen künftig sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem zentralen Gesetzeswerk gebündelt werden. Ziel ist, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentralem politischem Handlungsfeld hervorzuheben.

Kernpunkte des Kulturgesetzbuches sind:

Soziale und wirtschaftliche Rahmenbedingungen von Künstler*innen verbessern
Künstler*innen bilden das Rückgrat der vielfältigen Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Verweis auf die Einhaltung von Honoraruntergrenzen und Vorgaben für mehr Festanstellungen legt das Kulturgesetzbuch verlässliche Standards fest, um die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Künstler*innen zu verbessern.

Bürokratieabbau und Transparenz
Das Kulturgesetzbuch bildet den Rahmen für eine Förderrichtlinie, die es erleichtert, Anträge auf Förderung zu stellen: Themen der Richtlinie sind u.a. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, die Anrechnung ehrenamtlichen Engagements, die anteilmäßige Berücksichtigung fest angestellten Personals, vereinfachte Verwendungsnachweise sowie Festbetragsförderung.

Ländliche Räume
Das Kulturgesetzbuch leistet einen Beitrag dazu, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Sachen Kunst und Kultur zu sorgen. Dabei ist das kulturelle Leben in ländlichen und urbanen Räumen naturgemäß andersartig, aber gleichwertig. Die Förderung der Dritten Orte, besonderer Orte für Kultur, Bildung und Begegnung gerade in ländlichen Räumen, ist nun im Kulturgesetzbuch verankert. Besondere Beachtung erhält auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Nachhaltigkeit
Auch das Thema Nachhaltigkeit in der Kultur wird erstmalig rechtlich positioniert und zwar in dreifacher Dimension: ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Kultureinrichtungen sollen etwa im Bereich Bauen, bei Veranstaltungen oder im internationalen Austausch ihren ökologischen Fußabdruck beachten.

Provenienzforschung
Um der großen Verantwortung gerecht zu werden, die Politik und Gesellschaft für den Umgang mit Kunstwerken tragen, die in der Zeit des Nationalsozialismus den rechtmäßigen Besitzer*innen geraubt wurden, findet das Thema Provenienzforschung prominent Eingang ins Kulturgesetzbuch.

Sicherung des kulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens
Das Kulturgesetzbuch beinhaltet die Verpflichtung zum Erhalt des Landes-Kunstbesitzes: Kunstschätze aus diesen Sammlungen dürfen nicht verkauft werden, um zum Beispiel Haushalte zu sanieren.

Gesetzliche Verankerung von Musikschulen und Bibliotheken
Im Bereich der Musikschulen werden klare Kriterien zur Qualitätssicherung als Voraussetzung für eine Förderfähigkeit durch das Land definiert. Ein Qualitätskriterium sind zum Beispiel fest angestellte und tariflich bezahlte Musikpädagog*innen. Die gesetzliche Festlegung flankiert die Musikschuloffensive des Landes, in deren Rahmen den Kommunen ab 2022 rund sieben Millionen Euro mehr Landesmittel zur Verfügung stehen.

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Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW © Bettina Engel-Albustin / MKW 2021