Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue Künstlersozialabgabeverordnung in Kraft gesetzt. Demnach wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2023 auf fünf Prozent angehoben.
Der Künstlersozialabgabesatz lag seit 2018 – auch während der schwierigen Phase der Corona-Pandemie – unverändert bei 4,2 Prozent. Dies wurde durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt 117 Millionen Euro in den Jahren 2021 und 2022 gewährleistet.
Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. Dank weiterer Bundesmittel („Stabilisierungszuschuss“) in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro wird der Anstieg des Abgabesatzes im Jahr 2023 auf fünf Prozent begrenzt.