Förderung für Start-ups aus Hochschulen

 

Mit dem Förderwettbewerb Start-up Transfer.NRW unterstützen Land und EU innovative Ausgründungen, die aus Hochschulen hervorgehen – auch soziale Innovationen sind gefragt. Insgesamt stehen hierfür 40 Millionen Euro bis zum Jahr 2027 zur Verfügung.

Förderanträge können bis zum 31. Januar 2023 gestellt werden.

Mit dem Programm können Gründer*innen und Gründungsteams aus Hochschulen über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten bis zu 270.000 Euro Unterstützung für ihren Weg zur Unternehmensgründung erhalten. Der Fokus liegt auf wissensintensiven Gründungen, das umfasst innovative Dienstleistungen, technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.

Das Programm Start-up Transfer.NRW fördert:

  • Gründer*innen aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen,
  • die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping),
  • die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase,
  • die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach.

Das Förderangebot Start-up Transfer hat sich bereits in der EFRE-Förderperiode 2014-2020 erfolgreich etabliert und wird nun mit einigen Anpassungen im neuen EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 fortgeführt.

Alle Infos zum Förderprogramm

 

Foto: Wirtschaftsförderung Dortmund