Nach der erfolgreichen Pilotphase wird das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun fortgesetzt. In der aktuellen Ausschreibungsrunde werden Innovationen für besseres Lernen und Arbeiten gesucht. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2024.
Mit dem Innovationsprogramm will das BMWK die Realisierung vielversprechender nichttechnischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen: kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Start-ups, neue Plattformformate und vieles mehr.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die voraussichtlich im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Der aktuelle Call zielt auf Innovationen für besseres Lernen und Arbeiten, dabei können neue Technologien zwar eine Rolle spielen, müssen es aber nicht zwingend. Dazu gehören unter anderem neue Konzepte für Arbeitsmarktintegration oder lebenslanges Lernen, Tools und Designs für Arbeitsplatz/Homeoffice, Gamification-Lösungen für (vor-)schulische Bildung und Berufsorientierung sowie Innovationen im Bereich „New Work“.
Im IGP können sich KMU (inkl. Gründungen, Selbstständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) in zwei verschiedenen Projektformen mit Projektideen bewerben.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten des IGP-Projektes in Form einer Anteilfinanzierung. Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller:innen zwischen 80.000 und 600.000 Euro variieren.
Regelmäßig angebotene „Webinare“ informieren zum Förderprogramm und zur Antragstellung.