Um langfristige Prozesse und eine weiterführende Fortentwicklung einer branchenspezifischen Förderung zu aktivieren ist es von Bedeutung, im Dialog mit den Akteur*innen und Netzwerken im Bereich der Filmkultur zu bleiben.
Ziel ist es mittels Kleinstförderungen in Höhe von max. 2.500,00 € pro Projekt Impulse zu setzen und vor allem auf aktuelle Bedarfe direkt einzugehen.
Gefördert werden vernetzende Projekte, Vorhaben zur künstlerischen Weiterentwicklung von professionellen Filmschaffenden und experimentelle Abspielformate zur Vermittlung.
Letzteres soll allem voran auch in den geschwächten lokalen Programmkinos stattfinden, diese stärken und damit deren Erhalt unterstützen.
Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Fachjury. Die Jury ist ein unabhängiges Gremium, das aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern besteht, die einen fachkundigen Querschnitt aus Politik und Verwaltung, regionaler Film- und Medienbranche sowie Künstler*innenszene bilden.
Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Ziel ist es, das Förderprogramm für die Filmkultur so zu etablieren und zu gestalten, dass Strukturen langfristig gestärkt und mit Blick auf den Nachwuchs innovative Konzepte unterstützt werden.
Alle Infos findet Ihr HIER