RKP: Förderung von Kunst und Kultur für mehr kulturelle Teilhabe

 

Das Regionale Kultur Programm NRW (RKP) unterstützt Kunst und Kultur in den zehn Kulturregionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Kooperations- und Netzwerkprojekten.

Die wichtigsten Punkte der Projektförderung auf einen Blick:

  • Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent.
  • Antragsberechtigt sind Kreise und Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine oder auch Einzelpersonen.
  • Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 30. September jeden Jahres.
  • Rechtzeitig vor der Antragstellung muss mindestens eine Beratung durch das zuständige regionale Kulturbüro in Anspruch genommen werden.

Die Förderkriterien sehen vor, dass mindestens drei Kooperationspartner*innen aus mindestens zwei Gemeinden oder Städten gleichberechtigt ein Projekt inhaltlich entwickeln und durchführen. Weitere Partner*innen, die Ressourcen zur Projektumsetzung einbringen, sind erwünscht. Die Projekte sollen Bezug auf die Leitthemen der jeweiligen Kulturregion nehmen und sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturfachliche Qualität auszeichnen, die kulturelle Teilhabe fördern und einen Innovationscharakter haben .

Das RKP will nicht nur kulturelle Teilhabe fördern, sondern auch einen nachhaltigen Dialog gewährleisten sowie Kunst und Kultur in NRW stärken. Darüber hinaus zielt das Programm auch auf die Entwicklung und Stärkung von Kooperationsmodellen mit anderen Bereichen, zum Beispiel mit der Jugendarbeit, der Wirtschaft, der Stadtentwicklung oder dem Tourismus, ab.

Ansprechpartner für Fragen zur Förderung im Ruhrgebiet ist Matthias Schliewe.

Weitere Infos zu RKP

(c) RKP