Coronahilfe für Spielstätten in NRW – Anträge nur bis 29.11. möglich

 

Kompensation von pandemiebedingten Einnahmeverlusten von Livemusikspielstätten / Musikclubs, die regelmäßig ein kuratiertes Musikprogramm vorhalten.

 

Kunst und Kultur wieder erlebbar machen, Kultureinrichtungen wie Livemusik-Spielstätten und Musikclubs bei der Planung und Durchführung ihrer Kulturprogramme unter Corona-Bedingungen unterstützen und die für das Kulturleben in NRW erforderliche künstlerische Infrastruktur zu erhalten – das ist Ziel des Kulturstärkungsfonds NRW. Sobald der Spielbetrieb wieder möglich ist, soll damit auch Planungssicherheit für die Wiederaufnahme und Durchführung des Kulturprogramms gegeben werden. Die Förderlinie für Livemusik-Spielstätten und Musikclubs ist ein Teil des Kulturstärkungsfonds, mit dem insgesamt 185 Mio. Euro zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kulturbereich bereitgestellt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen (bspw. eingetragene Vereine, gGmbHs, GmbHs, Einzelunternehmen etc.) sofern sie ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Die Förderlinie richtet sich an Livemusik-Spielstätten und Musikclubs die regelmäßig ein kuratiertes Musikprogramm anbieten und überwiegend für Livemusik-Veranstaltungen genutzt werden.

Mit den Mitteln werden Livemusikspielstätten und Musikclubs unterstützt, die bei Wiederaufnahme des Betriebes wegen Corona-bedingter Einschränkungen keinen ausreichenden Einnahmen erwirtschaften können oder nach wie vor keinen Veranstaltungsbetrieb aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Einschränkungen durchführen können und sich daher in einer finanziell angespannten und den Weiterbetrieb gefährdenden Situation befinden.

Anträge müssen bis Sonntag 29.11.2020 23:59 Uhr bei der Liveinitiative NRW e.V. (LINA) gestellt werden.

Alle Infos und das Antragsformular findet ihr hier!