KSK: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen sollen auch 2022 gelten

 

Wie schon im Jahr 2021 sollen die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen.

Damit nimmt der Hauptausschuss des Bundestages eine Forderung des Deutschen Kulturrates auf. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung soll nun bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Die Zuverdienst-Grenze beträgt damit bis Ende 2022, wie bereits 2021, 1.300 Euro/Monat (15.600 Euro/Jahr).

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