Förderprogramm Journalismus startet in die nächste Runde

 

Das Förderprogramm des Bundes zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit ruft zum zweiten Mal zu Bewerbungen auf.

Für die Förderung stehen rund eine Million Euro im Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bereit. Gefördert werden Projekte, die den eigenständigen und unabhängigen Journalismus als solchen unterstützen. Um die Staatsfreiheit der Presse sowie einen fairen publizistischen Wettbewerb zu wahren, ist eine Förderung journalistischer Inhalte explizit ausgeschlossen.

Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth: „In vielen Teilen der Welt ist die Freiheit und Unabhängigkeit der Presse in Gefahr: Durch Putins Propaganda- und Desinformationsmaschine, durch brutale Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten in Russland, im Iran, in der Türkei. Aber auch in Deutschland sehen sich Medienschaffende Einschüchterungsversuchen ausgesetzt, wie Reporter ohne Grenzen besonders im Hinblick auf die Querdenker-Demonstrationen anmahnt. Auch angesichts zunehmender, oft gezielt manipulierter Informationsangebote im Bereich der Sozialen Medien braucht unser demokratisches Modell dringender denn je den Schutz und die Stärkung von professionellem Qualitätsjournalismus, der Kriterien wie Faktentreue und sorgfältiger Recherche verpflichtet ist. Es ist wichtig, dass der Journalismus über starke Strukturen verfügt, um seiner Aufgabe als pluralistische, unabhängige Informationsquelle gerecht zu werden. Mit unserem Förderprogramm zum Schutz und zur strukturellen Stärkung journalistischer Arbeit können wir dazu erneut einen Beitrag leisten. Ein selbstbewusster Journalismus ist einer der wichtigsten Grundpfeiler unseres freiheitlich-demokratischen Zusammenlebens und muss daher nachhaltig unterstützt werden.“

Gefördert werden bundesweit bedeutsame Modellprojekte, die möglichst viele gesellschaftliche Gruppen adressieren und die den Journalismus in seinen Strukturen stärken. Dazu können Vorhaben zählen, die den Wert und die Bedeutung des Qualitätsjournalismus für die Demokratie vermitteln oder Projekte, die Exilprogramme für ausländische Journalistinnen und Journalisten in Deutschland oder auch die Arbeit von Faktenchecker-Organisationen unterstützen, um gezielter gegen Desinformation vorzugehen. Auch Projekte mit Schulungen für Sicherheitskräfte in den Sonderrechten der Presse können beispielsweise gefördert werden.

Anträge können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden.

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Grundpfeiler unserer Demokratie: Die Pressefreiheit ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert (Foto: BKM)