Das Kulturbüro Dortmund bringt ein neues Förderprogramm für die freie Kulturszene an den Start: den „Dortmunder Förderkorb“
Er verfügt über mehr als 200.000 Euro und soll die freie Kulturszene während der Corona-Krise unterstützen und aktivieren, indem er selbstbestimmte und bezahlte Arbeitsmöglichkeiten für professionelle Künstler*innen schafft. Am 08. September beschloss der zuständige Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit über den Start des Förderprogramms. Die benötigten Mittel stammen aus der Fördermittelerhöhung für die Freie Kulturszene von 2019.
Durch die Corona bedingten Einschränkungen für Kulturveranstaltungen haben sich die Verdienstmöglichkeiten für Kulturschaffende stark reduziert. Trotz der schrittweisen Lockerungen ist ein Ende der Krise noch nicht absehbar. Die Kulturbetriebe der Stadt Dortmund möchten die teils existenzbedrohenden Auswirkungen für professionelle Kulturschaffende abfedern, ihnen einen künstlerischen Motivationsschub geben, ein Durchhalten und letztendlich ein Wiedererstarken der lebendigen Dortmunder Kulturszene ermöglichen.
Wie funktioniert der “Förderkorb”?
Das Programm „Dortmunder Förderkorb“ fördert 50 mal vier Vollzeit-Arbeitswochen (oder acht Teilzeit-Wochen) für professionelle Kulturschaffende in Dortmund, dotiert mit je 2.300 Euro. In diesen vier Wochen entwickeln und dokumentieren die Kulturschaffenden Ideen und Konzepte, die die veränderten Bedingungen durch Corona aufnehmen, reflektieren und so neue künstlerische Lösungsansätze für die Zukunft bereitstellen. Mit dem „Dortmunder Förderkorb“ gehen die Kulturschaffenden auf den „Kunstpütt“ und fördern geistige Schätze. Damit unterscheidet sich der „Dortmunder Förderkorb“ von staatlichen Hilfsprogrammen, die oftmals Spendencharakter hatten.
Die entstandenen Konzepte werden geschützt auf einer Website präsentiert. Eine Jury wählt die acht besten Konzepte aus, die eine zusätzliche Förderung von max. 10.000 Euro zur Umsetzung erhalten. Die Jury besteht aus dem geschäftsführenden Direktor der Kulturbetriebe, drei leitenden Mitarbeiter*innen der Kulturbetriebe und der Leitung des Kulturbüros.
Antragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende aller Sparten, die in Dortmund gemeldet sind. Bewerbungsschluss ist der 2. Oktober; es gilt das Windhundprinzip nach Eingang!
Anträge und weitere Informationen gibt’s hier