Stadt hebt Sperrstunde für Dortmunder Clubs probeweise für neun Monate auf

 

Vom 1. April bis zum 31. Dezember wird die Sperrstunde für die Clubszene in Dortmund probeweise aufgehoben. Das hat die Verwaltungsspitze in ihrer Sitzung am Dienstag, 2. März, befürwortet. Die Clubs können ihre Öffnungszeiten nach der Pandemie so flexibler gestalten.

Die Verwaltungsspitze empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Sperrstunde für die Dortmunder Clubszene probeweise vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021 aufzuheben. In die nachfolgende Bewertung fließen Erkenntnisse der Polizei mit ein, sodass, bei guten Ergebnissen, die Sperrzeit abschließend dauerhauft aufgeboben werden könnte. Rechtsdezernent Norbert Dahmen dazu: „Dortmund ist eine von wenigen Städten in NRW, die noch immer eine Sperrstunde von 5:00 bis 6:00 Uhr morgens aufrechterhält.“

Pilotversuch startet nach pandemiebedingter Schließungszeit

Die Wirtschaftsförderung Dortmund ist im engen Austausch mit den Vertretenden der ansässigen Clubszene. Die Aufhebung der Sperrstunde wird von Seiten der Clubbetreibenden durchweg begrüßt. Dies ermöglicht eine größere Flexibilität bei den Schließungszeiten je nach den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Clubs. Dass die Sperrstunde ein Ordnungsregulativ darstellt, wird auch von den Clubbetreibenden so wahrgenommen.

Dahmen bekräftigt: „Der Wunsch, sowohl aus der Nachtszene als auch aus der Politik, ist es, die Sperrstunde aufzuheben. Wir wollen in einem Versuchsphase ausprobieren, ob wir die Sperrstunde dauerhaft abschaffen können und wollen dabei Erfahrungen aus den Sommer- und Wintermonaten mitnehmen – falls die Pandemie dies erlaubt.“ Beschwerden und negative Berichterstattung verstärken gerade in dieser schwierigen Phase durch die Corona-Pandemie die wirtschaftlichen Risiken des Betriebs und sind nicht im Interesse der Betreibenden.

Sofern die pandemiebedingte Schließung von gastronomischen Betrieben über den 1. April verlängert wird, würde der neunmonatige Pilotversuch unmittelbar nach Wiederöffnung der Gaststättenbetriebe erfolgen.

Nachtbeauftragte*r begleitet Testphase

Eine Aufgabe des*der zukünftigen Nachtbeauftragten wird es sein, die Testphase aktiv zu begleiten und im engen Kontakt mit den Betreibenden sowie den Ordnungsbehörden mögliche Auswirkungen festzustellen. Sofern es bei einzelnen Clubs zu negativen Begleiterscheinungen wie einer erhöhten Lärmbelästigung durch Gäste kommt, wird es Aufgabe des*der Nachtbeauftragten sein, hier im direkten Kontakt mit allen Beteiligten Lösungsvorschlägen zu erarbeiten – dies schließt auch Anwohnende ein. Nach Abschluss der Testphase sollte ein gemeinsames Resümee gezogen werden, um eine langfristige Regelung treffen zu können.