Neues Förderprogramm „Veranstaltungen.Dortmund“

 

Die Wirtschaftsförderung Dortmund unterstützt aus dem Programm „Neue Stärke“ Veranstaltungen, die eine Entscheidung für einen Besuch in Dortmund auslösen sollen – oder die das Potential haben, überregionale Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Dortmund ist eine lebendige und attraktive Großstadt, die ihren Bewohner*innen und auswärtigen Gästen attraktive Veranstaltungsangebote macht. Veranstaltungen jeder Art bilden Anlässe, die zu einem Besuch in der Stadt führen. Davon profitieren eine Vielzahl an Wirtschaftsbereichen wie die Hotellerie, die Gastronomie oder der Einzelhandel.

Um das Angebot an Veranstaltungen auch in der Zeit während und nach der Corona-Pandemie auf ein neues Niveau zu heben, unterstützt die Wirtschaftsförderung Dortmund geeignete Veranstaltungsformate mit einem finanziellen Zuschuss. „Der Wirtschaftsförderung ist es sehr wichtig, wirtschaftliches Engagement zu stärken und Dortmund braucht als attraktive Stadt attraktive Veranstaltungen. Deswegen wollen wir Veranstaltungen fördern“, betont Sylvia Tiews, Mitglied der Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund.

Veranstaltungen.Dortmund – Was wird gefördert?

Vorrangig werden Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter gefördert, die im weitesten Sinne dem Sport- oder Kulturbereich zuzuordnen sind. Dies können sowohl Einzelveranstaltungen als auch Veranstaltungsreihen sein. Die Veranstaltungen müssen nach der dann jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW zulässig sein.

Antragstellung

Die Förderhöhe ist abhängig von den Gesamtkosten der Veranstaltung, der Bedeutung der Veranstaltung sowie dem kalkulierten Fehlbedarf. Sie stellt eine Fehlbedarfsfinanzierung dar. Anträge auf Förderung aus dem Veranstaltungstopf können jederzeit online gestellt werden. Die Abwicklung der Förderung, insbesondere die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Wirtschaftsförderung Dortmund. Vor einer Antragsstellung wird empfohlen, mit der Wirtschaftsförderung Dortmund Kontakt aufzunehmen um die Einzelheiten zu besprechen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Veranstaltenden gleich welcher Rechtsform, wobei vorrangig Dortmunder Unternehmen berücksichtigt werden. Insgesamt stehen in diesem Fördertopf 300.000 Euro für Veranstaltungen zur Verfügung.


Genauere Informationen zum Förderprogramm, Ausnahmen der Förderung, Antragsformulare und Ansprechpartner*innen findet ihr hier!