Förderprogramm Filmkultur

 

Filmfestivals oder Filmreihen, Modellprojekte in der Filmvermittlung oder immersive Projekte: Für all dies gibt es künftig Förderung der Stadt Dortmund. Damit erweitert das Kulturbüro Dortmund seine bestehenden Förderprogramme um die Sparte der Filmkultur.

Die Anträge für eine Förderung für Filmschaffende können einzelne professionelle Filmkünstler*innen und Kulturschaffende stellen, aber auch Vereine oder Kollektive, Programmkinobetreiber*innen oder Studienabsolvent*innen.

Die Fördersumme beträgt pro Antrag maximal 2.500 Euro – Ziel ist es, durch Kleinstförderungen Impulse zu setzen. Anträge können ab sofort und bis zum 31. Oktober gestellt werden. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Voraussetzung ist ein klarer Bezug zu Dortmund.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vernetzende Projekte, Vorhaben zur künstlerischen Weiterentwicklung von professionellen Filmschaffenden und experimentelle Formate zur Vermittlung, die vor allem in Kooperation mit den lokalen Programmkinos laufen sollen.

Darunter fallen z.B.

  • Filmfestivals und -reihen sowie Fachveranstaltungen oder Diskursformate in Dortmund
  • überregionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Film-/Kinokultur
  • Abspielformate/Screenings von Abschlussfilmen oder
  • Projekte mit Modellcharakter und Pilotprojekte

Dabei geht es vor allem um das Erproben neuer Technologien der Filmvermittlung oder Präsentation wie immersive Praktiken, Online- bzw. digitale Formate. Förderfähig sind Material- und Sachkosten wie Raummieten, Öffentlichkeitsarbeit, Honorare für Künstler*innen, Reisekosten oder Leihgebühren für Medien und Technik.

Reine Filmproduktionskosten, der Kauf von Technik sowie Renovierungs- oder Umbaukosten von Kinos, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind außerdem Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen von Werbekampagnen.


Zum Thema

Weitere ausführliche Infos sowie Antragsformulare zum Download gibt es auf den Seiten des Kulturbüros im Bereich „Kulturförderung“.