Aktivierungsprogramm für NRW-Musikleben

 

Der Landesmusikrat NRW schreibt mit Unterstützung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro aus, die belebende Impulse in die Musikszene geben sollen. Die Initiative richtet sich an selbstständige Berufsmusiker*innen und fördert selbstorganisierte Aufführungen und Videoproduktionen sowie Aufträge zur Repertoirebildung an Komponist*innen und Arrangeur*innen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Insbesondere sollen Musiker*innen durch das Programm die Möglichkeit erhalten, an die Pandemie-Situation angepasste Auftritts- und Produktionsformate zu entwickeln und umzusetzen und damit Honorarausfälle zu kompensieren. „Aufführungen, Produktionen und Repertoire bilden grundlegende Strukturen für eine lebendige Musikszene. Diese Strukturen zu erhalten und zu fördern, bedeutet, Musikerinnen und Musiker ganz konkret bei der Realisierung von Aufführungs- und Produktionsformaten zu unterstützen und die Entwicklung neuer Kompositionen und Arrangements zu ermöglichen. Genau hier setzen wir mit unserem Aktivierungsprogramm in Höhe von insgesamt 2,9 Millionen Euro an und sorgen so dafür, dass die Lebendigkeit und Kreativität der nordrhein-westfälischen Musiklandschaft auch nach zwei Jahren Pandemie nichts einbüßt“, sagt Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Die Ausschreibung des Landesmusikrats setzt darauf, dass die geförderten Musiker*innen andere mit ins Boot nehmen. Selbstaufführungen werden nur finanziert, wenn mindestens drei weitere honorierte Musiker*innen beteiligt sind. Wer einen Kompositionsauftrag vergibt und das Werk aufführt, kann dies nur mit mindestens vier weiteren Interpret*innen umsetzen.

Grundsätzlich werden drei Typen von Maßnahmen gefördert:

  1. Selbstaufführende bzw. eigene Aufführungen, z.B. Konzerte von mindestens 70 Minuten Dauer, aufgeführt von Ensembles ab der Größe Quartett (gezählt ohne künstlerische Leitung). Es stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.
  2. Visitenkarten. Gefördert werden können die Produktion von audiovisuellen Visitenkarten, die das eigene musikalische Potenzial festhalten und für Akquise, Internetformate oder Streamingdienste verwendet werden können. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 10.000 Euro gewährt. Es stehen 200.000 Euro zur Verfügung.
  3. Repertoirebildung. Gefördert werden können Musikgruppen (Ensembles, Bands, Orchester, Chöre) mit Sitz in NRW ab fünf Musizierenden/Singenden, die Kompositionen und Arrangements ab 7 Minuten Länge beauftragen und einstudieren. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 8.000 Euro gewährt (5.000 Euro für den Auftrag, 3.000 Euro für die Aufführung). Es stehen 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.

Der Landesmusikrat NRW als Dachverband veröffentlicht die Ausschreibung, die Förderrichtlinie des Kulturministeriums und die Antragsformulare unter unten stehenden Link.

Alle weiteren Infos findet ihr hier!

(c) Landesmusikrat NRW