Kulturbüro vergibt wieder Förderpreise für Musik-Spielstätten

 

Die Clubs und Spielstätten in Dortmund können sich ab sofort für zwei Preise bewerben: Das Kulturbüro lobt zum zweiten Mal einen Spielstätten-Förderpreis sowie einen Sonderpreis für Nachwuchsförderung aus. Beide Preise werden im zweijährigen Rhythmus verliehen.

Neben den großen Veranstaltungshallen sind es vor allem die Clubs und kleineren Spielstätten, die eine lebendige Liveszene ausmachen. Sie sind ein wichtiger kultureller Faktor der Stadt mit ihrer Programmarbeit im Spagat zwischen talentierten Newcomer*innen und regional bis international bekannten Bands sowie innovativen Musikprojekten.

Um die Leistungen der Veranstalter*innen, der Einrichtungen und ihrer Teams zu würdigen, hat das Kulturbüro zwei Spielstätten-Preise konzipiert. Alle zwei Jahre wird im Rahmen des Förderprogramms „Dortmund.Macht.Lauter.“ der Förderpreis „Dortmund Live“ sowie der Sonderpreis „Best Support“ mit insgesamt 15.000 Euro verliehen.

„Dortmund Live“ und „Best Support“

Der Preis „Dortmund Live“ richtet sich an Spielstätten aus dem Bereich Popularmusik (Rock & Pop, Jazz, Weltmusik, Alternative, Avantgarde oder Hip-Hop). Er ist mit 10.000 Euro für die beste Spielstätte dotiert. Der Sonderpreis „Best Support“ ist mit 5.000 Euro dotiert und zeichnet Nachwuchs-Förderung oder innovative, inklusive oder sonstige besondere sozio-kulturelle Musikprojekte in Spielstätten in der Popularmusik aus. Beide Preise können nicht zeitgleich an dieselbe Spielstätte verliehen werden. Die Preise können jeweils auch auf mehrere Spielstätten aufgeteilt werden.

Verliehen werden die Preise während der Nightlife-Konferenz „Stadt nach Acht“ Anfang September.

Die Bedingungen

Bewerben können sich Live-Locations bzw. Spielstätten-Betreiber, die maximal 1.000 Personen fassen, mindestens zehn Live-Musikveranstaltungen pro Jahr organisieren, seit mindestens zwölf Monaten bestehen, in erster Linie Live-Musikaufführungen bieten und nicht (mehrheitlich) der öffentlichen Hand gehören.

Darüber hinaus müssen die Spielstätten nachweislich ein eigenes Programm/Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Nicht berücksichtigt werden allgemeine Party-/Dance-Programme rein kommerzieller Natur.

Die Federführung für die Vergabe der Preise liegt beim Kulturbüro der Stadt Dortmund. Die Auswahl der Spielstätten wird durch den Rock/Pop-Beirat getroffen. Er besteht aus Vertreter*innen aus den Bereichen Festivals, freie Veranstalter-Szene, Bandnetzwerk/Infrastruktur, Ausbildung/Pop School, Label/Musikproduktion, Urbane Musik, Off-Locations und Jugendkulturförderung.

Der ausgedruckte, unterschriebene Antrag muss spätestens bis 30. Juni 2022 im Kulturbüro Dortmund in Papierform per Post eingegangen sein: Kulturbüro Stadt Dortmund, Michael Batt, Kampstr. 6, 44137 Dortmund.

Weitere Infos und die genaue Ausschreibung finden ihr auf den Seiten des Kulturbüros

FZW Dortmund (Foto: Didi Stahlschmidt / Kulturbüro Dortmund)