Ermäßigter Steuersatz für Kunsthandel

 

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Der Entwurf enthält eine große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gilt nun auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent. Damit wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: Gerade in schwierigen Zeiten ist der ermäßigte Steuersatz ein wichtiges Signal für den Kunsthandel und die kulturelle Leistung der Galerien. Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt der Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort Deutschland. Mein besonderer Dank geht hier auch an Bundesfinanzminister Lindner, mit dem wir uns auf die Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung für den Kunsthandel verständigen konnten.

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels genutzt. Seit 2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im Wesentlichen nur noch für Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch entstandene Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben, und der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen Vergleich, insgesamt gestärkt.

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