Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 Prozent

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen.

Weitere Infos (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Künstlersozialkasse