Das Ruhrgebiet kann Wandel – es steht wie kaum eine andere Region für strukturelle, soziale, kulturelle, ökologische, demografische und technologische Veränderungen. Diese Veränderungen prägten und prägen das Leben in der Region in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft und stellen die Menschen vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen sich dadurch Chancen, bislang ungenutzte Potenziale zu erschließen und innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Dafür braucht es Menschen und Initiativen, die diesen Wandel aktiv mitgestalten.
Mit dem neuen Förderprogramm „ImPulsRuhr“ unterstützt die Krupp-Stiftung Projekte, die genau dies tun. Gefördert werden neue Vorhaben in allen Satzungsbereichen der Stiftung – Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Sport, Gesundheit –, die konkrete Wandlungsbedarfe aufgreifen und Zukunft gestalten wollen. Was zählt, ist der Innovationsgehalt, die Qualität und Wirkung sowie die thematische Relevanz des Projektes für die Region. Hierfür stellt die Krupp-Stiftung in zwei Ausschreibungsrunden insgesamt 1,5 Mio. Euro bereit. Ziel des Programms ist es, Räume für neue Ideen zu schaffen, lokale Potenziale zu stärken und nachhaltige Impulse für die Menschen im Ruhrgebiet zu setzen.
Die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „ImPulsRuhr“ beginnt im Juni 2026.
Weitere Infos findet Ihr HIER.
Was wird gefördert?
Es werden ausschließlich neue Projektideen gefördert, die in Städten oder Kreisen des Regionalverbands Ruhr (RVR) durchgeführt werden und ein festumrissenes Vorhaben beschreiben. Eine rückwirkende Förderung bereits laufender Projekte ist nicht möglich.
Die maximale Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre ab Bewilligung. Mit dem Projekt kann unmittelbar nach der Bewilligung begonnen werden.
Informationen auf einen Blick
Förderbereiche
Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Sport, Gesundheit
Laufzeit der eingereichten Projekte
Max. 24 Monate
Antragssumme
1.000 bis 20.000 Euro, Kooperationsprojekte bis 30.000 Euro
Antragsberechtigte
gemeinnützige Organisationen und Vereine, Kommunen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Ruhrgebiet
Antragsfristen
Ausschreibungsrunde I: 05.12.2025
Ausschreibungsrunde II: 18.09.2026
Wer kann einen Antrag einreichen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen und Vereine sowie Kommunen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Ruhrgebiet.
Um das Potenzial gemeinnütziger Initiativen im Ruhrgebiet voll auszuschöpfen, werden besonders auch Einrichtungen zu einem Antrag ermuntert, die bisher noch keine Förderung von der Krupp-Stiftung erhalten haben. Für sie sind bis zu 50 % der zu fördernden Projekte vorgesehen.
Pro Ausschreibungsrunde kann je Institution nur ein Antrag eingereicht werden. Hochschulen können pro Institut, Wohlfahrtsverbände je Mitgliedsorganisation bzw. Kreis-/Ortsverband einen Antrag stellen.
Kooperationsprojekte zwischen mehreren antragsberechtigten Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht.