Die drei EU-Institutionen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat haben in einer gemeinsamen Erklärung ihr politisches Engagement für den Schutz, die Förderung und die Unterstützung der Kultur in Europa bekräftigt.
Die Institutionen verpflichten sich, Kultur in den Mittelpunkt des europäischen Projekts zu stellen, indem sie die künstlerische Freiheit, die kulturelle Vielfalt, die Inklusion und faire Bedingungen für Künstlerinnen und Künstler schützen und fördern. Auch die Kultur- und Kreativbranche soll bei Finanzierung, Innovation und Kapazitätsaufbau unterstützt werden.
Die gemeinsame Erklärung dem Titel „Europa für Kultur, Kultur für Europa“ wurde am Rande der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel von der Präsidentin der Europäischen Kommission, der Präsidentin des EU-Parlaments und dem Präsidenten der Republik Zypern im Namen des turnusmäßig wechselnden Vorsitzes des Rates der Europäischen Union unterzeichnet.
Europa für Kultur
In ihrer gemeinsamen Erklärung bekräftigen die drei EU-Organe die Rolle der EU beim Schutz der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und bei der Einbeziehung kultureller Aspekte in alle Politikbereiche der EU unter Wahrung der nationalen Zuständigkeiten.
Kultur für Europa
In der gemeinsamen Erklärung werden auch die immensen Vorteile anerkannt, die die europäische Kultur- und Kreativbranche im Hinblick auf die Förderung einer gemeinsamen europäischen Identität, die Untermauerung der Grundwerte der EU wie Freiheit, Gleichheit und Achtung der Menschenrechte sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU bietet.
Zwölf Grundprinzipien
Die in der Erklärung festgelegten Verpflichtungen sind nach zwölf übergeordneten Grundsätzen gegliedert. Einige der Grundsätze konzentrieren sich auf die Unterstützung von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden und umfassen Zusagen zum Schutz der künstlerischen Meinungsfreiheit, zur Förderung eines fairen Entgelts und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie zur Förderung eines ethischen, menschenzentrierten und rechtebasierten Ansatzes für den Einsatz künstlicher Intelligenz.
Mit der Erklärung soll auch die kulturelle und sprachliche Vielfalt der EU gefördert werden. Darüber hinaus verpflichten sich die drei Organe zum Schutz des kulturellen Erbes Europas, unter anderem durch den Einsatz digitaler Technologien zur Förderung seiner Bewahrung.
Weitere Informationen
EU-Arbeitsplan für Kultur 2023-2026