Im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR setzt der BBK Bundesverband das Teilprogramm „NEUSTART für bildende Künstlerinnen und Künstler“ um. Das Förderprogramm wurde nun zum zweiten Mal aufgestockt. Bis zum 20. Februar 2022 können sich erneut professionelle bildende Künstler*innen mit Wohnsitz in Deutschland darauf bewerben, um innovative Kunstprojekte umzusetzen.
Das Fördermodul „Innovative Kunstprojekte“ dient der Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation. Drei Aspekte sollen für die Konzeptentwicklung und Umsetzung maßgeblich sein:
- Das Kunstprojekt schafft eine Interaktion zwischen Analog und Digital. Dies können die künstlerischen Inhalte der entwickelten und/oder präsentierten Werke oder auch die Präsentation selbst betreffen.
- Die Umsetzung schließt mit einer Präsentation und Vermittlung sowie öffentlichen Rezeption des Werks bzw. der Werke ab und regt so die öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der präsentierten Kunst an.
- Das Kunstprojekt kann auch innovative Formate erproben sowie zukunftsorientiert und damit nachhaltig vermitteln.
In Betracht kommen hier auch temporäre künstlerische Interventionen, Ausstellungen, Performances, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden. Empfohlen werden Kooperationen mit den jeweiligen Präsentationsorten. Ausschlaggebendes Kriterium für die Vergabe der Projektförderung sind eine überzeugende künstlerische Qualität des konzipierten Vorhabens. Innovative Kunstprojekte werden mit einem Zuschuss bis zu 15.000 Euro gefördert.
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