Für eine Förderung im Rahmen von Neue Künste Ruhr bewerben können sich:
- Künstler*innen
- Programmier*innen
- Designer*innen
- Entwickler*innen
- Kurator*innen
- Kulturmanager*innen
Auch freie Kultureinrichtungen, Kompanien und Festivals können einen Antrag stellen.
Die Fördersumme beträgt bei kommunalen Zuwendungsempfängern (Festivals, Kompanien, Institutionen etc.) mindestens 12.500 EUR und für alle Künstler*innen, Kreative, Entwickler*innen, Designer*innen, Kulturmanager*innen mindestens 5.000 Euro. Der Maximalbetrag liegt bei 300.000 Euro je Förderung.
Vor der Antragstellung muss eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen.
Eine vom Kulturministerium NRW bestellte Expert:innen-Jury, bestehend aus Jasmin Siddiqui, Nazanin Noori, Silke Grabinger, Nora Al-Badri, Vladimir Ivkovic und Franziska Trapp, spricht die Förderempfehlungen aus. Die Förderentscheidung erfolgt auf dieser Grundlage.
Die Antragstellung erfolgt online über folgenden Link.
Weitere Infos findet ihr hier.