NRW ÜBERBRÜCKUNGSHILFE PLUS (2. PHASE)

 

Parallel zur Verlängerung der Überbrückungshilfe des Bundes hat auch die Landesregierung das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ fortgesetzt. Alle Infos zur Ausgestaltung der 2. Phase für die Monate September bis Dezember 2020 finden sich jetzt in den aktualisierten FAQs auf der Website des NRW-Wirtschaftsministeriums.

Auch in der 2. Phase des Programms können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal vier Monate berücksichtigt werden („fiktiver Unternehmerlohn“). Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Freiberufler*innen und im Unternehmen tätige Inhaber*innen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitenden. Neu im Gegensatz zur 1. Phase ist, dass das Tatbestandsmerkmals des „inhabergeführten“ Unternehmens angepasst wurde, sodass bei Personengesellschaften keine Beteiligungsmehrheit mehr vorliegen muss. Hierdurch wird unabhängig davon, wie die Beteiligungsverhältnisse liegen, ein fiktiver Unternehmerlohn ausgezahlt.

Die erleichterten Antragsvoraussetzungen der 2. Phase der Überbrückungshilfe des Bundes gelten auch für die NRW Überbrückungshilfe Plus: Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen

  • mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
  • oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum (bisher Umsatzeinbruch von 60% in April und Mai 2020).

Darüber hinaus wurden die monatliche Fixkostenerstattung und die Personenkostenpauschale erhöht.

Die NRW Überbrückungshilfe Plus ist in das Antragsverfahren zur Überbrückungshilfe des Bundes vollintegriert. Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Alle Infos zur Überbrückungshilfe Plus (2. Phase) gibt es hier!