Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – Was bedeutet die „Bundes-Notbremse“ für Dortmund?

 

Die „Bundes-Notbremse“ tritt in Kraft. Aufgrund der hohen Inzidenz gelten die Regelungen in Dortmund ab Samstag, 24. April. Der Kita-Betrieb geht in die Notbetreuung. Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft, zudem gilt von 22:00 bis 5:00 Uhr eine Ausgangssperre.

Am Donnerstag, 22. April, wurden die Regelungen des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Sie gelten ab Samstag, 24. April, 0:00 Uhr.

Alle wichtigen Regelungen findet ihr auf dortmund.de!