GRÜNDERPREIS NRW 2021

 

Die Bewerbungsphase für den GRÜNDERPREIS NRW ist am 5. Juli 2021 gestartet. Der Preis würdigt den großen Beitrag, den Gründer:innen mit ihren Innovationen, ihrem unternehmerischen Mut, ihrer Kreativität und ihrem Durchhaltewillen selbst bei größten Herausforderungen zum Wachstum Nordrhein-Westfalens leisten.

Die Auszeichung soll junge Unternehmen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren und fördert die hiesige Gründerszene. Der bereits zum zehnten Mal ausgelobte Preis zählt zu den bundesweit höchst dotierten Gründerwettbewerben.

Der GRÜNDERPREIS NRW wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der NRW.BANK ausgelobt. Ausgezeichnet werden die erfolgreichsten innovativen Geschäftsideen, neuartige Produkte, Nachfolger und Unternehmer*innenpersönlichkeiten aus NRW.

Die Preisgelder von insgesamt 60.000 Euro (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz 10.000 Euro) stiftet die NRW.BANK.

Die Fachjury setzt sich aus Vertreter*innen der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammen. Jury-Vorsitzende des GRÜNDERPREIS NRW ist Prof. Dr. Christine Volkmann, Lehrstuhlinhaberin für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal.

Bei der Bewertung werden alle Facetten unternehmerischen Handelns berücksichtigt. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem wirtschaftlichen Erfolg und der Kreativität der Geschäftsidee. Weitere Kriterien sind gesellschaftliches Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit. Für die Teilnahme am GRÜNDERPREIS NRW ist kein Businessplan notwendig. Ausgefüllt wird lediglich ein Teilnahmeantrag. Der Preis richtet sich an kleine und mittlere eigenständige Unternehmen und Freiberufler mit Hauptsitz in NRW, die

• zwischen dem 1.1.2016 und dem 31.12.2019 gegründet wurden

• weniger als 250 Beschäftigte haben,

• einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro beziehungsweise eine

• Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten.

Der Preis richtet sich auch an Personen, die eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus oder den beruflichen Wiedereinstieg – sowohl in Form einer Nebenerwerbs- als auch einer Vollzeitgründung – gemeistert haben.

Die Bewerbungsphase läuft bis zum 17. September 2021.

Alle wichtigen Infos findet ihr hier!

 

(c) gründen.nrw