Künstler*innenförderung Initiative Musik

Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands und Autor*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen.

Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Über die eingereichten Projektanträge wird von einer vielseitigen Jury von zwölf Künstler*innen und Persönlichkeiten aus der Musikwirtschaft entschieden. Die Ernennung der Jurymitglieder erfolgt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie die Gesellschafter der Initiative Musik.

Hier die Kuenstler-innenfoerderung_im_Ueberblick

Die aktuelle Antragsphase findet von 21.6. – 12.7.2023 (12 Uhr) statt.
(Nächste Antragsphase ist übrigens vom 20.09. bis 11.10.2023.)

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