Künstlersozialkasse 2023

 

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.

Informiert euch auf der Internetseite des BMAS hier!

Die Erhöhung des Zuverdienstes von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen.

Die Versicherten der KSK werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen.

Weitere Informationen dazu findet ihr hier!

(c) Künstlersozialkasse