Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.
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Die Erhöhung des Zuverdienstes von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen.
Die Versicherten der KSK werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen.
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